Bildungsgutscheine
Ab dem 1. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen bestimmter Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.
GrundsätzlichesDer Bildungsgutschein kann vom Bildungsinteressent bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen, der die
zugelassene Maßnahme (Training/Ausbildung) in seinem Programm hat. Informationen über zugelassene Maßnahmen enthält auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank
KURSNET.
VoraussetzungenDie Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist. Die Agentur für Arbeit muss das abwägen und entsprechend beraten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit unter
finanzielle Hilfen.